Information zur Anmeldung mittels elektronischer Vollmacht

Aktivieren Sie das Kästchen "in Vertretung anmelden", wenn Sie sich als Vertreter für eine andere Person anmelden möchten. Das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde bietet Ihnen Ihre verfügbaren Vollmachten zur Auswahl an.

Das Service zum Eintragen einer Vollmacht zwischen zwei natürlichen Personen können Sie unter dem Hyperlink Bilaterale Vollmacht eintragen.

Als Organwalter (gemäß § 5 Abs. 3 E-GovG) und berufsmäßige Parteinvertreter, aktivieren Sie bitte ebenfalls das Kästchen "in Vertretung anmelden".

Hinweis: Welche Vollmachten Ihnen bei der jeweiligen Bürgerkartenapplikation zur Verfügung stehen, hängt vom Anwendungsbetreiber ab.